Director's Dealings

Meldungen über Käufe und Verkäufe von CWT-Aktien durch Mitglieder des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates werden gemäß
§ 48d Abs. 4 BörseG der Finanzmarktaufsicht mitgeteilt und auf der Homepage der FMA - Finanzmarktaufsicht bekannt gegeben.












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